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   OVG Niedersachsen, 31.08.2022 - 9 LA 234/21   

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OVG Niedersachsen, 31.08.2022 - 9 LA 234/21 (https://dejure.org/2022,23257)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 31.08.2022 - 9 LA 234/21 (https://dejure.org/2022,23257)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 31. August 2022 - 9 LA 234/21 (https://dejure.org/2022,23257)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 133 Abs 2 BauGB; § 242 Abs 1 BauGB
    Beweislast; Erschließungsanlage, erstmalig endgültig hergestellt; Erschließungsanlage, vorhandene; Erschließungsbeitrag; Merkmalsregelung; Stichstraße; Straßenbaulast

  • RA Kotz

    Erschließungsbeitragserhebung: Beweislast für funktionstüchtige Straße

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (15)

  • OVG Niedersachsen, 19.02.2020 - 9 LB 132/17

    Allwetterbad; Anliegerstraße; Ausbaubeitrag; Ausbaubeitragsrecht; Ausbaumaßnahme;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.08.2022 - 9 LA 234/21
    Zu der Frage, wann von einer vorhandenen Erschließungsanlage auszugehen ist, hat der beschließende Senat in seiner Rechtsprechung ausgeführt (vgl. etwa Senatsurteil vom 19.2.2020 - 9 LB 132/17 - juris Rn.117 f.; Senatsbeschlüsse vom 5.5.2011 - 9 LA 85/10 - n. v. und vom 25.7.2007 - 9 LA 399/05 - n. v.):.

    Eine Anbaustraße ist - mit dem Ergebnis, dass später nachfolgende Ausbaumaßnahmen nicht mehr nach dem Erschließungsbeitragsrecht abgerechnet werden können - erstmalig endgültig hergestellt, wenn sie erstmals die nach dem satzungsmäßigen Teileinrichtungsprogramm (für die nicht flächenmäßigen Teileinrichtungen) und dem (dieses Teileinrichtungsprogramm bezüglich der flächenmäßigen Teileinrichtungen ergänzenden) Bauprogramm erforderlichen Teileinrichtungen aufweist und diese dem jeweils für sie aufgestellten technischen Ausbauprogramm entsprechen (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.10.1995 - 8 C 13.94 - juris Rn. 19; Senatsurteile vom 19.2.2020 - 9 LB 132/17 - juris Rn. 120 und vom 21.5.2019 - 9 LC 110/17 - juris Rn. 62).

    Es kommt für die erstmalige endgültige Herstellung einer Erschließungsanlage somit ausschließlich darauf an, ob die Gemeinde Straßenbaumaßnahmen durchgeführt hat, mit der die in der Satzung und im Bauprogramm aufgestellten Herstellungsmerkmale verwirklicht worden sind (vgl. Senatsurteil vom 19.2.2020, a. a. O., Rn. 120).

  • VGH Baden-Württemberg, 26.06.2012 - 2 S 3258/11

    Erschlossensein eines Grundstücks und Entstehen der Beitragspflicht

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.08.2022 - 9 LA 234/21
    Mit "ähnliches Material neuzeitlicher Bauweise" ist ein solches gemeint, das den namentlich aufgeführten Befestigungen aus Platten, Pflaster, Asphalt, Teer und Beton vergleichbar ist (vgl. VGH BW, Urteil vom 26.6.2012 - 2 S 3258/11 - juris Rn. 27).

    Eine ungebundene oder wassergebundene Decke weist demgegenüber einen so deutlich reduzierten Komfort bei der Nutzung auf, dass sie auch von ihrer Funktion her betrachtet nicht mit einem Belag aus Platten, Pflaster, Asphalt, Teer und Beton vergleichbar ist (vgl. VHG BW, Urteil vom 26.6.2012 - 2 S 3258/11 - juris Rn. 28).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.08.1988 - 3 A 1967/86
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.08.2022 - 9 LA 234/21
    Die Realisierung eines Herstellungsmerkmals muss sich demgemäß anhand objektiver, eindeutig erkennbarer Kriterien von den betroffenen Bürgern sicher feststellen lassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.1.1977 - IV C 84 - 92.74 - juris Rn. 12; OVG NRW, Urteil vom 19.8.1988 - 3 A 1967/86 - juris Rn. 10 ff.).

    Ein Bürger konnte von dem alten Gehweg nicht den Eindruck gewinnen, er habe eine feste, ebene und geschlossene Oberfläche (vgl. dazu OVG NRW, Urteil vom 19.8.1988 - 3 A 1967/86 - juris Rn. 23).

  • BVerwG, 09.12.1988 - 8 C 72.87

    Aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen eine Zustimmung i.S. des § 125 Abs.

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.08.2022 - 9 LA 234/21
    Zu diesen Umständen gehört unter anderem das Vorhandensein einer funktionstüchtigen Straße zum maßgeblichen Stichtag sowie das Vorhandensein und der Umfang der Bebauung auf den Anliegergrundstücken entlang der Straße (vgl. Driehaus/Raden, a. a. O., § 2 Rn. 47; BVerwG, Urteil vom 9.12.1988 - 8 C 72.87 - juris Rn. 17).

    Die Beklagte trifft daher die materielle Beweislast für die Tatsachen, die im Zusammenhang damit stehen, ob der Ausbauzustand der Straße "J." bislang (nicht) eine ihren erkennbaren Ausbauabsichten entsprechende erstmalige Herstellung darstellte (vgl. BVerwG, Urteil vom 9.12.1988 - 8 C 72.87 - juris Rn. 17).

  • OVG Niedersachsen, 21.05.2019 - 9 LC 110/17

    Ablöseverträge; beitragsfähiger Aufwand; Bauprogramm; Bestimmtheit, hinreichende;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.08.2022 - 9 LA 234/21
    Eine Anbaustraße ist - mit dem Ergebnis, dass später nachfolgende Ausbaumaßnahmen nicht mehr nach dem Erschließungsbeitragsrecht abgerechnet werden können - erstmalig endgültig hergestellt, wenn sie erstmals die nach dem satzungsmäßigen Teileinrichtungsprogramm (für die nicht flächenmäßigen Teileinrichtungen) und dem (dieses Teileinrichtungsprogramm bezüglich der flächenmäßigen Teileinrichtungen ergänzenden) Bauprogramm erforderlichen Teileinrichtungen aufweist und diese dem jeweils für sie aufgestellten technischen Ausbauprogramm entsprechen (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.10.1995 - 8 C 13.94 - juris Rn. 19; Senatsurteile vom 19.2.2020 - 9 LB 132/17 - juris Rn. 120 und vom 21.5.2019 - 9 LC 110/17 - juris Rn. 62).

    Unabhängig von dem durch die tatsächlichen Verhältnisse vermittelten Gesamteindruck (hierzu etwa Senatsurteil vom 21.5.2019 - 9 LC 110/17 - juris Rn. 88) ist eine befahrbare Stichstraße aus der Sicht des Erschließungsbeitragsrechts eine selbständige Erschließungsanlage, wenn sie ausnahmsweise nicht in der Straßenbaulast des Trägers liegt, dem die Straßenbaulast für die (Haupt-)Erschließungsanlage obliegt, von der die Stichstraße abzweigt (vgl. Driehaus Raden, a. a. O., § 12 Rn. 18 m. w. N.).

  • BVerwG, 20.08.1986 - 8 C 58.85

    Ortsdurchfahrten - Anbaustraße - Gehwege - Klassifizierte Straße - Erschlossene

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.08.2022 - 9 LA 234/21
    Aus dem von den Klägern zitierten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. August 1986 (- 8 C 58.85 - juris) ergibt sich nichts Anderes.
  • BVerwG, 04.09.1980 - 4 B 119.80

    Tatsächliche Nutzung als Verteilungsmaßstab für Erschließungsbeitrag; Satzung und

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.08.2022 - 9 LA 234/21
    In aller Regel ist ohne weiteres ersichtlich, ob ein zur Herstellung des Gehwegs verwendetes ähnliches Material den genannten Materialien nach Substanz und Funktion gleichartig ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4.9.1980 - 4 B 119.80, 4 B 120.80 - juris Rn. 12).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.08.2022 - 9 LA 234/21
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO liegen daher nicht vor, wenn zwar einzelne Rechtssätze oder tatsächliche Feststellungen, welche das Urteil tragen, zu Zweifeln Anlass bieten, das Urteil aber im Ergebnis aus anderen Gründen offensichtlich richtig ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - juris Rn. 7 ff.).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.08.2022 - 9 LA 234/21
    Schlüssige Gegenargumente liegen dann vor, wenn der Antragsteller substantiiert rechtliche oder tatsächliche Umstände aufzeigt, aus denen sich die gesicherte Möglichkeit ergibt, dass die erstinstanzliche Entscheidung unrichtig ist (BVerfG, Beschluss vom 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - juris Rn. 19).
  • BVerfG, 21.12.2009 - 1 BvR 812/09

    Verletzung der Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.08.2022 - 9 LA 234/21
    Das Zulassungsverfahren hat nicht die Aufgabe, das Berufungsverfahren vorwegzunehmen (BVerfG, Beschluss vom 21.12.2009 - 1 BvR 812/09 - juris Rn. 16).
  • BVerwG, 10.10.1995 - 8 C 13.94

    Umwandlung einer Außenbereichs in eine Anbaustraße - Anforderungen an die

  • BVerwG, 22.08.1975 - IV C 11.73

    Begriff der "endgültigen Herstellung" einer Erschließungsanlage; Maßgeblicher

  • OVG Niedersachsen, 16.07.2019 - 9 LA 45/18

    Anliegerstraße; Anliegerverkehr; Busverkehr; Durchgangsverkehr; Einstufung;

  • OVG Niedersachsen, 01.11.2021 - 9 LA 11/20

    Abfallgebühr; Akteneinsichtsrecht; Amtsermittlungsgrundsatz; Aufklärungspflicht;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.05.1999 - 3 A 6205/95

    Erschließungsbeitrag; Vorhandene Erschließungsanlage; Zum Anbau bestimmte Straße;

  • OVG Niedersachsen, 24.01.2024 - 9 LC 85/18

    Anbaustraße; Außenbereich; Außenbereichsstraße; Bebauungsplan; Beleuchtung;

    Der eindeutige Wortlaut des § 242 Abs. 1 BauGB hebt ab auf die "Erschließungsanlage", nicht auf "Teile von Erschließungsanlagen" wie § 242 Abs. 9 BauGB (vgl. Senatsbeschluss vom 31.8.2022 - 9 LA 234/21 - juris Rn. 9; Driehaus/Raden, a. a. O., § 2 Rn. 32, 54).

    Zu diesen Umständen gehört das Vorhandensein und der Umfang der Bebauung auf den Anliegergrundstücken entlang der Straße (vgl. Driehaus/Raden, a. a. O., § 2 Rn. 47; BVerwG, Urteil vom 9.12.1988 - 8 C 72.87 - juris Rn. 17; Senatsurteil vom 11.5.2023 - 9 LB 225/20 - juris Rn. 74; Senatsbeschluss vom 31.8.2022 - 9 LA 234/21 - juris Rn. 13).

    Denn wie bereits ausgeführt ist es Sache des zu einer Beitragszahlung in Anspruch Genommenen, diejenigen Umstände darzulegen und zu beweisen, die an der Straßenstrecke vor Ort wahrgenommen werden können und die deshalb ihm ebenso gut bekannt sein können wie der Gemeinde (vgl. Driehaus/Raden, a. a. O., § 2 Rn. 47; BVerwG, Urteil vom 9.12.1988 - 8 C 72.87 - juris Rn. 17; Senatsurteil vom 11.5.2023 - 9 LB 225/20 - juris Rn. 74; Senatsbeschluss vom 31.8.2022 - 9 LA 234/21 - juris Rn. 13).

    Die Beklagte trifft daher die materielle Beweislast für die Tatsachen, die im Zusammenhang damit stehen, ob die vorhandene Beleuchtung der Straße I. bislang (nicht) eine ihren erkennbaren Ausbauabsichten entsprechende erstmalige Herstellung darstellte (vgl. BVerwG, Urteil vom 9.12.1988 - 8 C 72.87 - juris Rn. 17; Senatsbeschluss vom 31.8.2022 - 9 LA 234/21 - juris Rn. 25).

    Ungebundene oder wassergebundene Decken sind den gebundenen Belägen (Pflaster, Asphalt, Teer, Beton) nicht ähnlich, d. h. sie stellen keine Befestigung mit einem Material neuzeitlicher Bauweise dar (vgl. Senatsbeschluss vom 31.8.2022 - 9 LA 234/21 - juris Rn. 31).

  • OVG Niedersachsen, 11.05.2023 - 9 LB 225/20

    Anbaubestimmung; Aufpflasterung; Außenbereichsgrundstück; natürliche

    Zu diesen Umständen gehört unter anderem das Vorhandensein einer funktionstüchtigen Straße zum maßgeblichen Stichtag sowie das Vorhandensein und der Umfang der Bebauung auf den Anliegergrundstücken entlang der Straße (vgl. Driehaus/Raden, a. a. O., § 2 Rn. 47; BVerwG, Urteil vom 9.12.1988 - 8 C 72.87 - juris Rn. 17; Senatsbeschluss vom 31.8.2022 - 9 LA 234/21 - juris Rn. 13).

    Wassergebundene Decken sind Deckschichten ohne Bindemittel; der Belag besteht aus einem abgestuften Mineralgemisch gebrochenen Natursteinmaterials, wie Splitt und Schotter (vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Wassergebundene_Decke; vgl. dazu auch: Senatsbeschluss vom 31.8.2022 - 9 LA 234/21 - juris Rn. 31).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.11.2022 - 2 S 595/22

    Festsetzung eines Erschließungsbeitrages; vorhandene Erschließungsanlage im

    Zu diesen Umständen gehört unter anderem das Vorhandensein einer funktionstüchtigen Straße zum maßgeblichen Stichtag sowie das Vorhandensein und der Umfang der Bebauung auf den Anliegergrundstücken entlang der Straße (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 31.08.2022 - 9 LA 234/21 - juris Rn. 13; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 06.11.2018 - 15 A 2671/15 - juris Rn. 62; Driehaus/Raden, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 11. Aufl., § 2 Rn. 39, 47).
  • VG Bayreuth, 24.10.2023 - B 4 K 21.283

    Festsetzung von Erschließungsbeiträgen, historische Straße (verneint),

    Die Beklagte trifft also die materielle Beweislast für alle Tatsachen, die im Zusammenhang damit stehen, ob der Ausbauzustand der streitgegenständlichen Straße eine ihren erkennbaren Ausbauabsichten entsprechende erstmalige Herstellung darstellte (vgl. BVerwG, U.v. 9.12.1988 - 8 C 72/87 - juris Rn. 17 m.w.N.; NdsOVG, B.v. 31.8.2022 - 9 LA 234/21 - juris Rn. 25).
  • VG Augsburg, 14.03.2024 - Au 2 K 23.49

    Erschließungsbeitragsrecht, Bestimmtheit der Merkmale der endgültigen Herstellung

    Hierdurch wird es den Beitragspflichtigen ermöglicht, sich durch einen Vergleich des satzungsmäßig festgelegten Bauprogramms mit dem tatsächlichen Zustand, in dem sich die gebaute Anlage befindet, ein Bild darüber zu verschaffen, ob die Anlage endgültig hergestellt ist oder nicht (vgl. zu diesem Zweck des § 132 Nr. 4 BauGB BayVGH, B.v. 18.8.2017 - 6 ZB 17.840 - juris Rn. 7), denn es drängt sich auf, dass Fuß- und Radwege dann den Verkehrserfordernissen entsprechen, wenn sie einen der o.g. Beläge aufweisen (vgl. auch BayVGH, B.v. 25.3.2019 - 6 ZB 18.1416 - juris Rn. 13; NdsOVG, B.v. 31.8.2022 - 9 LA 234/21 - juris Rn. 28 ff.).
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